Der Feiertag mit dem darauffolgenden Brückentag und sommerlichen Temperaturen hat nicht nur angenehme Seiten.
Seit Mittwoch Abend wird gerade nachts vermehrt Wasser aus den Hochbehältern gezogen, teilweise das vier- bis fünffache der sonst üblichen nächtlichen Menge.
Um die Versorgung mit Trinkwasser auf die wichtigsten Zwecke zu konzentrieren, hat der Gemeindevorstand am heutigen Vormittag den Trinkwassernotstand nach der geltenden Gefahrenabwehrverordnung festgestellt. Damit treten automatisch die Einschränkungen nach § 2 der vorgenannten Satzung in Kraft.
Mit der Feststellung des Trinkwassernotstands appelliert der Gemeindevorstand eindringlich an die Bevölkerung, den Verbrauch auf das Notwendige zu beschränken und insbesondere die Vorgaben der Gefahrenabwehrverordnung im dortigen Paragrafen 2 zu beachten.
Die Gemeinde Grävenwiesbach behält sich weiterhin vor, den Verbrauch durch tägliche Überprüfungen bis an die einzelnen Hausanschlüsse nachzuvollziehen.
Lautsprecherdurchsagen werden in dem besonders betroffenen Gebiet noch folgen.