Wassernotstand bis September verlängert

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Der Wassernotstand in Grävenwiesbach wird über den 31. Juli hinaus bis zum 30. September verlängert. Der Gemeindevorstand traf die Entscheidung am Dienstag und begründete diese mit der anhaltenden Trockenheit und fehlenden Niederschlägen, welche zu starkem Rückgang der Wassergewinnung aus den Schürfungen führt.

Bürgermeister Roland Seel (CDU) richtete einen eindringlichen, persönlichen Appell an die Bürger, Trinkwasser zu sparen: „Wir können an den natürlichen Gegebenheiten fehlender Niederschläge und an der Form unserer Wassergewinnung nichts ändern. Wir befinden uns erst am Anfang der Sommerferien und müssen das jetzt gemeinsam überstehen. Ich bin dankbar, dass der weit überwiegende Teil der Bürger sich an die Einschränkungen hält und Wasser spart. Es ist kein Grävenwiesbacher Problem.“

Schürfungen: Ertrag nimmt ab

Bekanntlich hatte die Gemeinde den Wassernotstand schon im Juni aufgrund akuten Wassermangels erklärt und zunächst bis 15. Juli sowie zuletzt bis 31. Juli verlängert gemäß der Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trink- und Brauchwasser bei Notständen in der Wasserversorgung. Das zwingend notwendige Vorhalten einer Brandwasserreserve war gefährdet und ist es weiterhin.

Die Wasserversorgung der Gemeinde wird zu 80 Prozent aus eigenen Vorkommen und nur zu 20 Prozent aus Fremdwasser, welches aus Weilrod sowie vom Wasserbeschaffungsverband aus Usingen kommt, bestritten. Allerdings stammt mehr als die Hälfte der Trinkwasservorkommen aus oberflächennahem Wasser, das aus Schürfungen wie der Schlehweide im Quellgebiet des Wiesbachs oder aus der Schürfung Quaidersbach in Heinzenberg sowie dem Stollen Mönstadt gewonnen wird.

Die Erfassungsrohre, die das Sickerwasser sammeln, liegen in 80 bis 180 Zentimeter Tiefe im Boden. Der Rathauschef rechnete vor, dass bei einer Sickerfähigkeit von einem Zentimeter pro Tag der heute fallende Niederschlag im optimalen Fall 80 Tage benötigt, um in der Schürfung gesammelt zu werden. So sind die geringen Niederschläge im Frühjahr verantwortlich, dass der Ertrag der Schürfungen derzeit rapide abnimmt. Wegen dieser Entwicklung, so Seel zur Entscheidung des Gemeindevorstandes, helfe eine kurzfristige Verlängerung des Notstandes nicht weiter. Denn alle Wetterprognosen verkünden für die nächsten zwei Wochen keine Niederschläge. Ein zusätzliches Zukaufen von Fremdwasser sei nicht möglich. Jedoch könnte bei deutlicher Entspannung der Lage der Wassernotstand jederzeit früher aufgehoben werden.

Ortstermin mit dem Umweltausschuss-Vorsitzenden Kurt Solz (FWG) im Quellgebiet des Wiesbachs an der Schürfung Schlehweide. Beim jüngsten Ortstermin vor 13 Monaten versank man in den Boden, die Schuhe waren pitschnass. Jetzt ist das Gras goldgelb und der Boden knochentrocken. Im Schürfungsgebiet Schlehweide stand einmal dichter Fichtenwald, der für Schatten sorgte und die Feuchtigkeit im Boden speicherte. Weil den Fichtenwald der Borkenkäfer aufgefressen hat, liegt die Schürfung heute in der prallen Sonne, und das Wasser verdunstet am Boden oder es fließt bei Starkregen als Sturzbach weg.

Unabhängig von der Verlängerung des Wassernotstandes versicherte Seel, dass die Gemeinde aktiv gegensteuere. Allerdings wird die Ringleitung, wie berichtet, wegen Lieferproblemen der Hersteller und Corona-Fällen bei der ausführenden Firma nicht zeitnah fertiggestellt sein.

Zahlreiche Vorhaben

Eine Reaktivierung der im Jahre 2000 stillgelegten Schürfung Lindelbach wird geprüft. Zur Verbesserung der Wasserversorgung werden die Hochbehälter ertüchtigt. Für den neuen Hochbehälter Heinzenberg wird die Bauausführung nicht vor 2023 erwartet.

Im Übrigen zählt Seel die bereits beschlossene Zisternen-Satzung, ein von allen Usinger-Land-Kommunen in Auftrag zu gebendes Wasserkonzept sowie eine mögliche Tieferlegung der Erfassungsrohre bei den Schürfungen als weitere Vorhaben zur Verbesserung der Wasserversorgung auf. Aufgrund der Verlängerung des Wassernotstandes bis zum 30. September bleibt die Bevölkerung aufgefordert Wasser zu sparen und nicht zu verschwenden.

Neben der Speicherung von Trinkwasser bleibt die Nutzung des Trinkwassers zum Bewässern oder Beregnen von Gärten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie befestigten Flächen verboten. Ebenfalls verboten ist die Nutzung von Trinkwasser zur Befüllung von Schwimmbecken oder zur Fahrzeugwäsche.



Quellenangabe: Usinger Neue Presse vom 30.07.2022, Seite 18

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